Bekanntmachungen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Breitenbrunn im Ortsteil Bedernau (Kindertagesstättengebührensatzung –KiTaGebS–)
2025-09-01_Kindertagesstättengebührensat[...]
PDF-Dokument [142.5 KB]
2025-09-01_Kindertagesstättengebührensat[...]
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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Breitenbrunn - Loppenhausen" der Gemeinde Breitenbrunn
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses f[...]
PDF-Dokument [500.5 KB]
Kriterien Freiflächen-Photovoltaik-Anlag[...]
PDF-Dokument [3.4 MB]
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Photovoltaikanlage Breitenbrunn - Bedernau" der Gemeinde Breitenbrunn
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses f[...]
PDF-Dokument [496.6 KB]
Kriterien Freiflächen-Photovoltaik-Anlag[...]
PDF-Dokument [3.4 MB]
Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz vom 03.12.2024
Bekanntmachung Eintragungsmöglichkeit Üb[...]
PDF-Dokument [449.0 KB]
Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze im Bereich der Gemeinde Breitenbrunn (Hebesatzsatzung) vom 23.10.2024
Bekanntmachung_Breitenbrunn.pdf
PDF-Dokument [327.7 KB]
Bekanntmachung Haushalt 2024_Breitenbrunn
2024-08-21_Bekanntmachung Haushalt 2024_[...]
PDF-Dokument [311.6 KB]
Vollzug der Baugesetze; Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Photovoltaikanlage Breitenbrunn - Bedernau" - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Bekanntmachung.pdf
PDF-Dokument [464.6 KB]
Begründung mit Umweltbericht.pdf
PDF-Dokument [1.6 MB]
Zusammenfassende Erklärung.pdf
PDF-Dokument [249.5 KB]
Vollzug der Baugesetze; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Photovoltaikanlage Breitenbrunn - Bedernau" - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Bekanntmachung.pdf
PDF-Dokument [998.0 KB]
Begründung mit Umwelbericht.pdf
PDF-Dokument [1'007.7 KB]
Umweltbezogene Stellungnahmen.pdf
PDF-Dokument [624.0 KB]
Textliche Festsetzungen.pdf
PDF-Dokument [300.3 KB]
Vorhaben- und Erschließungsplan.pdf
PDF-Dokument [1.5 MB]
Vollzug der Baugesetze; Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Photovoltaikanlage Breitenbrunn - Loppenhausen" - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Bekanntmachung.pdf
PDF-Dokument [462.0 KB]
Begründung mit Umweltbericht.pdf
PDF-Dokument [1.2 MB]
Zusammenfassende Erklärung.pdf
PDF-Dokument [225.6 KB]
Vollzug der Baugesetze; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Photovoltaikanlage Breitenbrunn - Loppenhausen" - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Bekanntmachung.pdf
PDF-Dokument [947.2 KB]
Begründung mit Umweltbericht.pdf
PDF-Dokument [860.9 KB]
Umweltbezogene Stellungnahmen.pdf
PDF-Dokument [632.9 KB]
Textliche Festsetzungen.pdf
PDF-Dokument [299.7 KB]
Vorhaben- und Erschließungsplan.pdf
PDF-Dokument [2.5 MB]
Bekanntmachung von Widmungen.pdf
PDF-Dokument [417.8 KB]
Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter www.breitenbrunn-schwaben.de/bekanntmachungen bekanntgegeben wird. Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Geschäftsstelle niedergelegt ist. Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
2024-05-01_Geschäftsordnung Bek_Breitenb[...]
PDF-Dokument [136.9 KB]
Bekanntmachungen über die Aufstellungen der Änderungen der Flächennutzungspläne "PV-Anlage in Breitenbrunn / Bedernau und PV-Anlage Breitenbrunn / Loppenhausen"sowie der dazugehörigen, vorhabenbezogenen Bebauungspläne
2024-02-27_Bekanntmachung BBP Photovolta[...]
PDF-Dokument [849.2 KB]
2024-02-27_Bekanntmachung BBP Photovolta[...]
PDF-Dokument [847.6 KB]
2024-02-27_Bekanntmachung FNP Photovolta[...]
PDF-Dokument [880.0 KB]
2024-02-27_Bekanntmachung FNP Photovolta[...]
PDF-Dokument [883.4 KB]
2024-02-20_BBP Photovoltaikanlage Breite[...]
PDF-Dokument [973.8 KB]
2024-02-20_BBP Photovoltaikanlage Breite[...]
PDF-Dokument [1.2 MB]
2024-02-20_BBP Photovoltaikanlage Breite[...]
PDF-Dokument [291.4 KB]
2024-02-20_BBP Photovoltaikanlage Breite[...]
PDF-Dokument [1.5 MB]
2024-02-20_BBP Photovoltaikanlage Breite[...]
PDF-Dokument [836.3 KB]
2024-02-20_BBP Photovoltaikanlage Breite[...]
PDF-Dokument [1.7 MB]
2024-02-20_BBP Photovoltaikanlage Breite[...]
PDF-Dokument [291.8 KB]
2024-02-20_BBP Photovoltaikanlage Breite[...]
PDF-Dokument [2.5 MB]
2024-02-20_FNP Photovoltaikanlage Breite[...]
PDF-Dokument [1'002.8 KB]
2024-02-20_FNP Photovoltaikanlage Breite[...]
PDF-Dokument [2.7 MB]
2024-02-20_FNP Photovoltaikanlage Breite[...]
PDF-Dokument [1.1 MB]
2024-02-20_FNP Photovoltaikanlage Breite[...]
PDF-Dokument [2.8 MB]
2023-02-27_Datenschutzinfo Photovoltaika[...]
PDF-Dokument [85.2 KB]
2024-02-26_Datenschutzinfo Photovoltaika[...]
PDF-Dokument [85.2 KB]
Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes
Bekanntmachung Widmungen, Umstufung Lopp[...]
PDF-Dokument [480.8 KB]
Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes
Bekanntmachung Widmungen, Umstufung Lopp[...]
PDF-Dokument [480.8 KB]
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt zur Einsichtnahme bereit.
2023-10-18_Bekanntmachung Haushalt 2023 [...]
PDF-Dokument [285.6 KB]
Die Gemeinde Breitenbrunn beabsichtigt ein Teilstück der Ortsstraße "'Gartenstraße" auf Fl.Nr. 204/8 der Gemarkung Breitenbrunn vollständig einzuziehen.
Bekanntmachung Einziehungsabsicht Teilst[...]
PDF-Dokument [312.4 KB]
Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Photovoltaikanlage Breitenbrunn - Loppenhausen" und "Photovoltaik Breitenbrunn - Bedernau" ; Änderungsbeschluss und Aufstellungsbeschluss
Photovoltaikanlage Bedernau und Loppenha[...]
PDF-Dokument [1.2 MB]
Bekanntmachung Schöffinnen und Schöffen.[...]
PDF-Dokument [310.9 KB]
2023-02-13_Bekanntmachung Satzungsbeschl[...]
PDF-Dokument [300.1 KB]
2023-01-24_Begründung Nördlich Sonnenbüh[...]
PDF-Dokument [1.0 MB]
2023-01-24_Planzeichnung, Satzung, Verfa[...]
PDF-Dokument [395.5 KB]
2023-01-31_Bekanntmachung zur Schöffenwa[...]
PDF-Dokument [114.3 KB]
2023-02-06_Bekanntmachung zur Jugendschö[...]
PDF-Dokument [114.4 KB]
2023-01-30_Formular zur Bewerbung als Sc[...]
PDF-Dokument [858.0 KB]
2022-12-02_Bekanntmachung Eintragung Übe[...]
PDF-Dokument [153.4 KB]
Amtliche Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan "Nördlich Sonnenbühl" - Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung Baugebiet OT Loppenhausen[...]
PDF-Dokument [828.9 KB]
2022-10-26_3245.006_Bebauungsplan Begrün[...]
PDF-Dokument [1'013.4 KB]
2022-10-26_3245.006_Bebauungsplan Planze[...]
PDF-Dokument [394.8 KB]
2022-05-30_3245.006 Anlage 1 geotechnisc[...]
PDF-Dokument [6.3 MB]
Informationsversammlung des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben zur Flurneuordnung
Bekanntgabe Gemeinde Breitenbrunn.pdf
PDF-Dokument [289.6 KB]
Geflügelpest-Verordnung
108b Allgemeinverfügung Geflügelpest_ohn[...]
PDF-Dokument [198.4 KB]
Bekanntgabe;Dorferneuerung Bbr.II,Flurbe[...]
PDF-Dokument [334.1 KB]
Bekanntmachung Einzug Bahnübergang 41,8 [...]
PDF-Dokument [456.4 KB]
Waldwege in Loppenhausen
Bekanntmachung Ankündigung Volleinzug-1.[...]
PDF-Dokument [371.3 KB]
Gemarkung Loppenhausen
Bekanntmachung Widmungen.pdf
PDF-Dokument [494.3 KB]
nach dem Bundesmeldegesetz
20211202 Übermittlungssperren.pdf
PDF-Dokument [450.5 KB]
14.-27. Oktober 2021
Bekanntmachung Volksbegehren Landtag.pdf
PDF-Dokument [823.2 KB]
Bekanntmachung Ankündigung Volleinzug Ba[...]
PDF-Dokument [346.3 KB]
2021-09-13_Wahlbekanntmachung Breitenbru[...]
PDF-Dokument [141.6 KB]
Bundestagswahl 2021
2021-8-23_Bekanntmachung Einsicht Wähler[...]
PDF-Dokument [158.1 KB]
Volksbegehren auf Abberufung des Landtages
2021-09-06_Bekanntmachung Einsicht Wähle[...]
PDF-Dokument [121.4 KB]
Beitragsrechtliche Meldepflicht der Grundstückseigentümer von Veränderungen der Grundstücks- und Geschossflächen
Wir weisen darauf hin, dass Grundstückseigentümer lt. Satzung alle Veränderungen hinsichtlich der Grundstücks- oder Geschossfläche melden müssen, wenn die Grundstücke einen Wasser- bzw. Kanalanschluss haben. Eine Veränderung der Grundstücksfläche wäre z.B. durch Zumessung von Fläche aus einem anderen Grundstück. Eine Veränderung der Geschossfläche wäre z.B. ein Anbau, Ausbau des Dachgeschosses, Ausbau des Garagendachgeschosses, Anbau eines Wintergartens, Nutzungsänderungen im gewerblichen Bereich usw.
Veränderungen melden Sie bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen, Hauptstraße 34, Frau Eitler, Tel. 08265 969817, per Mail Julia.Eitler@vgem-pfaffenhausen.de oder in Vertretung Frau Ziegler, Tel. 08265 969822, per Mail Doris.Ziegler@vgem-pfaffenhausen.de
Vollzug des bayer. Straßen- und Wegegesetzes
für den Bereich der Gemeinde Breitenbrunn
2020-09-30_Bekanntmachung Aktualisierung[...]
PDF-Dokument [426.3 KB]
Unternehmensverfahren Schlegelsberg, Markt Erkheim, Landkreis Unterallgäu
Bebauung Meilenäcker II
Meilenäcker II
Meilenäcker 2 Schalltechnische Untersuch[...]
PDF-Dokument [2.3 MB]
Meilenäcker II
05_Schalltechn Untersuchung_200807.pdf
PDF-Dokument [2.3 MB]
Meilenäcker II
20 2020-04-08 LRA Immissionsschutz.pdf
PDF-Dokument [127.4 KB]
Meilenäcker II
15 2020-04-15 LRA Naturschutz.pdf
PDF-Dokument [114.8 KB]
Meilenäcker II
2020-08-10_Bekanntmachung Billigungs- un[...]
PDF-Dokument [1.8 MB]
Meilenäcker II
2020-07-21_Beschlussbuchauszug Behandlun[...]
PDF-Dokument [5.7 MB]
Für Vereine
Informationen zur Veranstaltung des Landkreises Unterallgäu
PM 2020-02-21 Vereinsrecht und Haftung.p[...]
PDF-Dokument [36.1 KB]
Informationen zur Veranstaltung des Landkreises Unterallgäu
PM 2020-04-06 Kassiererschulung.pdf
PDF-Dokument [84.9 KB]
Informationen zur Veranstaltung des Landkreises Unterallgäu
PM 2020-05-08 Schriftführerschulung.pdf
PDF-Dokument [35.8 KB]
Inklusionsbeirat des Landkreises Unterallgäu
Pressemitteilung
2020-02-25 Inklusionsbeirat.pdf
PDF-Dokument [99.7 KB]
Gewerbegebiet Meilenäcker
Meilenäcker II
2020-02-26_Bekanntmachung Billigungs- un[...]
PDF-Dokument [1.5 MB]
Meilenäcker II
2020-02-25_Bekanntmachung Aufstellungsbe[...]
PDF-Dokument [781.3 KB]
Meilenäcker II
2020-02-04_Planteil Vorentwurf Meilenäck[...]
PDF-Dokument [4.3 MB]
Meilenäcker II
2020-02-04_Vorentwurf Satzung Meilenäcke[...]
PDF-Dokument [484.6 KB]
Meilenäcker II
2020-02-04_Vorentwurf Meilenäcker II Umw[...]
PDF-Dokument [1.4 MB]
Grundstücks- und Geschossfläche
Wir weisen darauf hin, dass Grundstückseigentümer lt. Satzung alle Veränderungen hinsichtlich der Grundstücks- oder Geschossfläche melden müssen, wenn die Grundstücke einen Wasser- bzw. Kanalanschluss haben. Eine Veränderung der Grundstücksfläche wäre z.B. durch Zumessung von Fläche aus einem anderen Grundstück. Eine Veränderung der Geschossfläche wäre z.B. ein Anbau, Ausbau des Dachgeschosses, Ausbau des Garagendachgeschosses, Anbau eines Wintergartens, Nutzungsänderungen im gewerblichen Bereich usw.
Veränderungen melden Sie bitte an die VG Pfaffenhausen, Hauptstraße 34 an
Frau Zuchtriegel
Tel. 08265 969817 per Mail Hermine.Zuchtriegel@vgem-pfaffenhausen.de
Frau Ziegler
Tel. 08265 969822 per Mail Doris.Ziegler@vgem-pfaffenhausen.de
Frau Eitler
Tel. 08265 969817 per Mail Julia.Eitler@vgem-pfaffenhausen.de
Wege in Bedernau
Gehweg Weiherstraße
Bekanntachung Widmungsbeschränkung Gehwe[...]
PDF-Dokument [66.3 KB]
Bekanntmachung Gemeindehausweg.pdf
PDF-Dokument [74.8 KB]
Satzung für Kindertagesstätte in Bedernau
Kindertagesstätte Bedernau
Bekanntmachung über Satzungen.pdf
PDF-Dokument [45.4 KB]
Die Satzungen finden Sie hier.
Kommunalwahl 2020
Landrat
Bek.machung Stichwahl+Muster Stimmzettel[...]
PDF-Dokument [138.0 KB]
Kreistagskandidaten
2020 Kreistag 2.pdf
PDF-Dokument [421.4 KB]
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung zugel. Wahlvorschläge 1. [...]
PDF-Dokument [44.4 KB]
Gemeinderat
2020-02-17_Bek Teil 2 zugelassener Wahlv[...]
PDF-Dokument [86.6 KB]
Bebauung Nördlicher Grüntenweg
Baugebiet Nördlicher Grüntenweg
20109-04-25_Bekanntmachung Aufstellungsb[...]
PDF-Dokument [910.6 KB]
Baugebiet Nördlicher Grüntenweg
2019-11-26_Entwurf BBP Nördlich Grüntenw[...]
PDF-Dokument [291.9 KB]
Baugebiet Nördlicher Grüntenweg
2019-11-26_Entwurf Planzeichnung BBP Nör[...]
PDF-Dokument [261.1 KB]
Bekanntmachung bzgl. freiwilliger Wehrdienst
Übermittlung von Daten
Bekanntmachung Freiwilliger Wehrdienst.p[...]
PDF-Dokument [130.0 KB]
Vollzug der Baugesetze (veröffentlicht am 26.04.2019)
Bebauungsplan nördlicher Grüntenweg
20109-04-25_Bekanntmachung Aufstellungsb[...]
PDF-Dokument [910.6 KB]
Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen
Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert.
Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.
gültig ab 18.02.2019
Flyer_Führungszeugnis_DINlang_Digitaldru[...]
PDF-Dokument [659.2 KB]
Ehrenpatenschaften bei Mehrlingsgeburten
Mit obiger Ehrenpatenschafts-Bekanntmachung vom 24.09.2018 hat der Bayerische Ministerpräsident bekannt gegeben, dass er künftig auf Antrag die Ehrenpatenschaft für Mehrlinge ab Drillingen übernimmt, die ab dem 01.01.2018 geboren sind und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen und ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Bayern haben. Die Übernahme der Patenschaft erfolgt durch Aushändigung einer vom Ministerpräsidenten unterzeichneten Urkunde. Mit der Übernahme der Patenschaft erkennt der Freistaat Bayern die besonderen Herausforderungen für die Familie an, die sich aus einer Mehrlingsgeburt ergeben. Gleichzeitig wird eine Zuwendung gewährt, deren Zweck es ist, die einer Mehrlingsfamilie nach der Geburt entstehenden Sonderaufwendungen zu decken, die nicht von den gewöhnlichen Aufwendungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst sind. Verpflichtungen für den Ehrenpaten entstehen aus der Ehrenpatenschaft nicht.
Die Zuwendung wird einmalig in Höhe von 1.000 Euro je Mehrlingskind gewährt. Sie ist eine freiwillige Leistung und erfolgt einkommensunabhängig im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.
Der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft ist von den Personensorgeberechtigten unter Nutzung eines Antragsformulars, welches bei der Gemeindeverwaltung oder in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen, Einwohnermeldeamt, Hauptstraße 34, 87772 Pfaffenhausen erhältlich ist, innerhalt eines Jahres nach der Geburt der Mehrlinge zu stellen. Dem Antrag sind Kopien der Geburtsurkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister beizufügen.
Breitenbrunn, 8.11.2018
durch den Bayerischen Ministerpräsidenten
2018-09-24_Antrag zu Paten-Bek Ehrenpate[...]
PDF-Dokument [63.5 KB]
Freiwilliger Wehrdienst
betrifft: Freiwilliger Wehrdienst
Datenübermittlung Wehrdienst.pdf
PDF-Dokument [52.3 KB]
Förderung von Kleinsunternehmen der Grundversorgung
Eine der Fördervoraussetzungen ist u. a. dass sich die Betriebsstätte im Fördergebiet einer Dorferneuerung befindet. Weitere Informationen enthemen Sie bitte dem Flyer:
Infoflyer des Amt für ländliche Entwicklung Schwaben
Flyer - Förderung von Kleinstunternehmen[...]
PDF-Dokument [7.5 MB]
Wichtige Hinweise zu Gefahren auf Bahnanlagen für Eltern
Die Bundespolizei nimmt polizeiliche Aufgaben auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes wahr, zum Beispiel auf den Bahnhöfen. Sie ist dafür zuständig, dort Gefahren für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.
Ihnen ist es ein großes Anliegen, gerade die Eltern und Erziehungsberechtigten über die vorhandenen Gefahren im Bahnbetrieb zu informieren, um eine möglichst flächendeckende Information der in den
Familien lebenden Kindern und Jugendlichen zu erreichen.
Herausgeber: Bundespolizei
180328_Merkblatt_Bahnanlagen.pdf
PDF-Dokument [29.7 KB]
Rauchmelder jetzt auch in Bayern Pflicht!
Nützliche Informationen zum Thema Rauchmelder finden Sie hier.
Rauchmelder sind Pflicht!
Gesetzliche Vorschriften in Bayern ( seit 2013):
Einbaupflicht
· für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
· für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2017
· in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
· für den Einbau: Eigentümer
· für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung
Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 schreibt das Bundesland Bayern die Installation von Rauchwarnmeldern verbindlich vor. Die neue Regelung hat Auswirkungen auf die Feuerdeckung in der Hausrat- und Wohngebäude-versicherung (unabhängig von Produkt- oder Kundenkennzeichen).
Rauchmelder können Leben retten. Wenn Menschen bei einem Brand ums Leben kommen, ist die Todesursache meist nicht das Feuer selbst, sondern eine Rauchvergiftung. Mehr als die Hälfte der Opfer trifft es nachts in den eigenen vier Wänden. Die frühzeitige Warnung vor einem Feuer durch Rauchmelder ermöglicht oft noch die Flucht aus einer Wohnung und kann so Leben retten. Die Photoelektronik des Rauchwarnmelders erkennt ein Feuer bereits in der Entstehungsphase.
Gesetzliche Regelung:
Die Rauchwarnmelder-Pflicht ist in der Bayerischen Bauordnung (BayBo) geregelt. In Neubauten sind Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder so auszurüsten, dass sie einen Brandrauch frühzeitig erkennen und melden. Die Eigentümer bestehender Häuser sind zur Nachrüstung bis 31. Dezember 2017 verpflichtet. (§6 Abs. 4 VVG).
Fördermöglichkeiten für private Eigentümer in der Dorferneuerung
Die Dorferneuerung leistet einen wichtigen Beitrag zur Innenentwicklung und Belebung der Ortskerne. Daher stellt das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben in der Dorferneuerung Breitenbrunn II unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin privaten Grundstücks- und Hauseigentümern Fördermittel zur Verfügung. Gefördert werden können bei Gebäuden z.B. dorfgerechte Umbaumaßnahmen, die Erhaltung, Umnutzung und dorfgerechte Gestaltung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie energiesparende Maßnahmen. Ebenso können Maßnahmen der energetischen Sanierung mit gestalterischer Aufwertung und unter Umständen auch Abbrüche mit anschließendem Neubau dorfgerechter Gebäude, die sich dem gewachsenen Ortsbild anpassen, gefördert werden.
Zudem gibt es Fördermöglichkeiten für die dorfgemäße Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen. Für alle Maßnahmen gilt, dass sie den Zielen der Planungen zur Dorferneuerung entsprechen müssen. Wenn Sie also auf Ihrem Grundstück in den Altortbereichen im Gebiet der Gemeinde Breitenbrunn solche Vorhaben umsetzen wollen, können Sie sich gerne an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung Breitenbrunn II, Christoph Graf, Tel. 08282/92-328, beim Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben wenden. Beim ALE Schwaben wird dann geprüft, ob für Ihr Bauvorhaben die Voraussetzungen für eine Privatförderung vorliegen.
Bitte beachten Sie: Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie vor Beginn der Maßnahme, also auch vor der Auftragsvergabe, vom ALE Schwaben die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten haben. Nutzen Sie die Fördermittel, die die Dorferneuerung Ihnen bietet und sprechen Sie uns bei Interesse an!
Wohnungsgeberbestätigung
zur Vorlage bei der Meldebehörde
WG-Bestaetigung.pdf
PDF-Dokument [21.2 KB]
Bundesmeldegesetz
gültig ab 01.11.2015
Informationen zum neuen Bundesmeldegeset[...]
PDF-Dokument [83.9 KB]
Änderung der Hundesteuersatzung
Sicherheit bei privaten Bäumen
Wir bitten alle privaten Baumbesitzer ihre Bäume zu kontrollieren und gegebenenfalls entsprechend zu pflegen. Ab April werden die gemeindlichen Bäume durch den Maschinenring kontrolliert und auch Beeinträchtig-ungen der öffentlichen Flächen durch private Bäume beanstandet.
Infos zum Forstfeuer
Die Gemeinde Breitenbrunn möchte alle Waldbesitzer über die richtige Vorgehensweise bei Forstfeuern informieren. Ein Forstfeuer muss immer mindestens 1 Werktag vorher bei der Gemeindeverwaltung Breitenbrunn (Tel. 08263/381) angemeldet werden. Ein informieren der Polizei, der Leitstelle oder des örtlichen Kommandanten ist nicht notwendig. Bitte bei der Anmeldung den genauen Ort (bestenfalls mit Flurnummer) und die Handynummer des Waldbesitzers angeben. Das Rathaus übernimmt dann die weitere Meldung an die Leitstelle. Sollte während des Forstfeuers eine Brandmeldung per Notruf eingehen wird immer durch die Leitstelle die örtlich zuständige Feuerwehr zur Erkundung alarmiert. Sollte das Fortfeuer nicht bei der Gemeinde gemeldet oder die folgenden Vorschriften nicht eingehalten werden wird dieser Einsatz gemäß der gemeindlichen Kostensatzung dem Brandverursacher berechnet. Für das Verbrennen forstwirtschaftlicher Abfälle ( Äste, Reisig, Rinde) gilt die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen. Pflanzliche Abfälle aus der Forstwirtschaft dürfen nur verbrannt werden, wenn dies aus forstwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist ( § 5 Abs. 1 Satz 2 PflAbfV). Generell sollen pflanzliche Abfälle aus diesem Bereich jedoch gehäckselt, liegengelassen oder eingearbeitet werden. Das Verbrennen ist nur an Werktagen von 08.00-18.00 Uhr zulässig. Bei starkem Wind sowie bei erhöhter Waldbrandgefahr darf kein Feuer entzündet werden. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie das Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsstelle hinaus sind zu verhindern ! Das Feuer ist von mindestens zwei mit geeignetem Gerät ( z.B. Feuerlöscher) ausgestatteten Personen über 16 Jahre ständig zu überwachen. Bei aufkommendem starkem Wind ist das Feuer umgehend zu löschen. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle und spätestens bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist. Die telefonische Erreichbarkeit während des gesamten Zeitraums des Feuers ist sicherzustellen. Grundsätzlich verboten ist jegliche Abfallentsorgung ( Papier, Säcke usw.) durch Verbrennung im Wald oder auch auf dem heimischen Grundstück. Danke für Ihr Verständnis Ihre Gemeinde Breitenbrunn
Die letzte Ruhe wahren
Immer wieder treten Personen auf dem Friedhof mit wenig Respekt vor den Grabstätten auf. Einer Gedenkstätte sollte man Respekt und Anstand entgegen bringen. Bitte denken Sie daran, dass Sie auch die Gefühle der Angehörigen verletzen.
Zuwendungen für Kleinkläranlagen
Anträge auf Bezuschussung von Kleinkläranlagen können nur noch bis zum 31.12.2014 gestellt werden. Bis dahin müssen die Kleinkläranlagen bereits fertig gestellt und abgenommen sein. Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde.
Werbetafeln zieren das Landschaftsbild - muss das sein?
"Unser Dorf soll schöner werden" - eine vom Landkreis geförderte Aktion (wir berichteten) soll für kleinere Orte selbstbetimmte Gemeinschafts-arbeit und Ortsverschönerungsmaß-nahmen auslösen. Umso
stärker werten Bürgerinnen und Bürger eine nun gerichtliche Entscheidung als äußert fragwürdig und kritisch. Nachdem Gemeinderat und Landratsamt den Bau einer Plakatwerbetafel durch eine Firma aus
Konstanz in Loppenhausen ablehnten entschied nun das Gericht: Sollte es zu einer erneuten Ablehnung kommen, werden wir eine Zustimmung erzwingen - so oder so ähnlich lautete das umstrittene Urteil.
Besonders ärgerlich: In Loppenhausen stehen bereits zwei solcher Werbewände, eine davon nur zwei Häuser hinter der Neuplanung.
Um dem landkreisweiten Wettbewerb gerecht zu werden sollten alle geeigneten Grundstückseigentümer, übrigens über Loppenhausen hinaus, sich sehr gut überlegen, ob sie einer solchen meist wenig
gewinnbringenden Anlage zustimmen. Denn ist ein Vertrag erst abgeschlossen wird ein Rücktritt oft schwer bis unmöglich. Nicht zuletzt steckt man dann wieder in dieser aussichtslosen Situation: Das
Landratsamt ist machtlos, die Gemeinde ratlos und der Bürger fassungslos.